Staplerfahrer müssen nach DGUV Vorschrift 68 nachweislich ausgebildet sein und vom Unternehmer schriftlich beauftragt werden, um einen Stapler fahren zu dürfen. Ihre Staplerfahrer werden von uns nach dem DGUV Grundsatz 308-001„Ausbildung und Beauftragung der Fahrer/innen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ ausgebildet und trainiert. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis und ein Zertifikat.
Zusatzausbildung/Qualifizierung
Besondere Aufgaben und Einsätze erfordern auch besondere Qualifizierungen. Wer ein spezielles Flurförderzeug, z. B. Container-, Schubmast-, Hochregal- oder Querstapler bedienen möchte, muss nach DGUV Grundsatz 308-001 eine Zusatzausbildung haben. Ebenso ist dies für den Einsatz besonderer Anbaugeräte gefordert. Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierende Betriebsanweisung sowie die Bedienungsanleitung des Herstellers sind die maßgebenden Grundlagen hierfür.
Die Zusatzausbildungen werden zur rechtssicheren Dokumentation mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Inhalte und die Dauer ist den jeweiligen Geräten und der Einsatzart anzupassen. Gerne beraten wir Sie und führen diese Qualifizierungsmaßnahmen für Sie durch.
Wir bietet Ihnen alle Schulungen und Trainings in unserem Präsentations- und Trainingszentren in Aschaffenburg, Schwebheim, Viernheim und Hofheim-Wallau oder auch gern vor Ort in Ihrem Unternehmen an.
Inhalte
- Allgemeine/Rechtliche Grundlagen
- Unfallverhütung
- Funktions- und Sicherheitsprüfungen
- Aufbau und Antriebsarten
- Betrieb allgemein
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Fahrübungen
- Fahrverhalten, Standsicherheit
- Verkehrswege
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung