Schwenk- und Brückenkrane
Laut DGUV Vorschrift 52 „Krane“ dürfen nur Personen einen Kran führen, die im Führen eines Krans unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben. Wir haben zur umfassenden Ausbildung Ihrer Mitarbeiter ein Trainingsprogramm nach dem DGUV Grundsatz 309-003 in Theorie und Praxis zusammengestellt. Ein Fahrausweis für Schwenk- und Brückenkrane sowie ein Zertifikat bestätigen den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Das Trainingsprogramm wird in Aschaffenburg angeboten. Bei Anfrage führen wir die Seminare aber auch gerne bei Ihnen im Unternehmen durch.
Inhalte
- Allgemeine/Rechtliche Grundlagen
- Krantechnik/Kranaufbau
- Betrieb allgemein
- Prüfung des Krans bei Arbeitsbeginn
- Anschlagen von Lasten
- Unfallverhütung
- Fahrübungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung